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| Eingetragen am 15. April 2003 |
Ihr Haus wurde vor dem 1. Januar 1984 erbaut
Sie möchten Ihre Heizung auswechseln?
Ihre Heizung ist 10 Jahre alt oder sogar älter?
Sie planen Renovierungsarbeiten (Fenster, Dach, Lüftungsanlage)? Sie möchten den Wohnkomfort in Ihrem Haus erhöhen und gleichzeitig Ihre Heizkosten senken?
Frage...
Klimaschutz und Energieeinsparung stehen für die Bundesrepublik Deutschland im
Vordergrund ihrer Energiepolitik.
Hierzu gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wie z.B. die am 01.02.2002
in Kraft getretene Energieeinsparverordnung und die verschärften Anforderungen
der Heizungsanlagenverordnung.
Gleichzeitig sollen Beratungs- und Finanzierungshilfen diejenigen Haus- und
Wohnungseigentümern ansprechen, die bereit sind, für Energieeinsparung und
Umweltschutz Geld zu investieren.
Ein Förderprogramm ist die "ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung".
Hier handelt es sich um die Beratung durch einen besonders qualifizierten Ingenieur bzw.
Ingenieurin, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die
Heizungsanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht.
Die Kosten:
Da eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten ihren Preis haben, aber andererseits ein vernünftiger und sparsamer Umgang mit Energie im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist, beteiligt sich der Staat an den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach dem Objekttyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Beratungskosten: 550 €
Beratungskostenzuschuss : 300 €
für Ein-/Zweifamilienhaus
Sie zahlen also nur die Differenz zwischen den Beratungskosten und dem Zuschuss.
Was müssen Sie tun, um den Zuschuss zu bekommen?
Nichts.
Der Zuschuss wird vom Berater beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt und auch an ihn ausgezahlt.
Für nähere Informationen mailen Sie mich an oder unter BMWA Energiepolitik Brochuren.
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