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Energiekonzepte für Neu- und Altbauten Gerne erstellen wir Ihren Energiepass für Ihr e Gebäude Bauplanung und Bauüberwachung bei Neu- und Umbau Beratung über unbedenkliche Baustoffe und energiebewusstes Bauen Informationen und Tipps zur vorteilhaften Finanzierung info@luft-dichtes-haus.de Unsere Leistungen als Energieberater des Handwerks Blower Door Messung Luftdichtheitsmessung Energieberatung Wir erstellen gerne Ihren Energieausweis Leckagesuche an Rohrleitungen Der Energieausweis für Gebäude kommt füher energiepasserstellung Laut Gesetzgeberbeschluss ist ab 01.07.2008 der Energieausweis für Gebäude Pflicht. Dieser soll Käufern oder Mietern Auskunft darüber geben, wie hoch der Energieverbrauch des Hauses ist. Bis 01.10.2008 haben Sie noch Wahlfreiheit, ob Sie sich den günstigeren Verbrauchsausweis Verbrauchspass oder den aussagekräftigeren Bedarfsausweis Bedarfspass ausstellen lassen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Gebäude, die vor 1978 erbaut sind und nicht mehr als 4 Wohneinheiten haben, den Bedarfspass nachweisen. Für Eigentümer, Käufer oder Mieter ist es schwer zu beurteilen, ob die Immobilie, die ihm gehört oder für die er sich interessiert vom Energieverbrauch her betrachtet gut , mangelhaft oder sogar ungenügend ist. Und das, obwohl die warmen Betriebskosten einen erheblichen Anteil der Wohnkostenbelastung ausmachen. Ein Blower-Door-Test hat viele Vorteile. Unser Angebot Blower Door Test für 280 € netto inkl. 150 km An-und Abfahrt Doch was heißt Luftdicht. Die gesetzliche Vorgabe für die Luftdichtheit von Wohngebäuden ist in der DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung EnEV klar definiert. Diese Richtlinien besagen, dass jede Ritze und jeder Spalt Ihres Hauses dauerhaft luftundurchlässig sein müssen. siehe Gesetzliche Bestimmungen Diese gesetzlichen Bestimmungen sind vielen am Bau Mitwirkenden nicht ausreichend bekannt. Mehr dazu auf unserer Webseite www.luft-dichtes-haus.de
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