powered by Google

Sonstige Webseiten im Internet - Dienstleistungen - Service - Angebote ...

Security for everyone Sicherheitsinfos
Diese Seite ist für alle, die sich ernsthaft für den Bereich Sicherheit interessieren oder sogar in diesem arbeiten. Auch über Sicherheit kann man sich unterhalten, ohne gleich in Rambomanier zu verfallen.
Aus- und Fortbildung Nun schauen wir uns mal die Aus- und Fortbildungen im Sicherheitsgewerbe an. In der Bevölkerung gelten wir oft als Menschen, die nichts gelernt haben und auch nie was lernen werden. Nur um Beispiele zu nennen Ich stand zwischendurch mal wieder an der Tür als Doorman muß eben auch mal sein . Da kommt ein Mann mit seinem kleinen Sohn vorbei. Der Junge zeigt auf mich und fragt Papa, was muss der Mann eigentlich alles können . Darauf sagt der Papa Siehst Du doch, nichts. oder Eine Frau kommt mit ihrem Kind in das Geschäft, wo ich davor stehe. Das kleine Mädchen zeigt ebenfalls auf mich und fragt, Was macht der Mann da. Das ist 1 € Jobber , erwidert die Mutter. In den Augen der Leute, stehen wir einfach nur da und schlafen vor uns hin. Daß wir allerdings auch im Notfall oder entsprechend der Situation kompetent handeln müssen, das sehen leider nur wenige.Aber nun zu den Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden sie Vorschläge und Links, wie es möglich ist, im Sicherheitsbereich arbeiten zu können. Die erste Station, ist die Unterrichtung nach 34a. Hier erhält man eine Grundschule, die man für das Sicherheitsgewerbe braucht. Die Meinung, daß Sicherheitskräfte nichts wissen müssen, ist also völliger Humbug. Sehr wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist z.B. die Rechtskunde. Zu wissen, wann man im Recht ist und wann nicht, macht im Dienst den kompetenten Einsatz aus. Sicherheitskräfte verfügen natürlich nicht über Polizeirechte sondern nur über die sogenannten Jedermannsrechte. Aber zudem bekommen sie in vielen Objekten, auch in manchen Kaufhäusern, das Hausrecht übertragen. Und somit steht man in einer Garantenstellung, d.h. hat mehr rechtliche Möglichkeiten sich durchzusetzen z.B. Erteilung von Hausverbot bei ungehörigen Benehmens oder Diebstahl, Gewahrsamnahme einer randalierenden Person im Kaufhaus auch mit Gewalt oder Zutrittsverweh




©2012 anmelden.net