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Auf den folgenden Seiten stellt sich der Förderverein Ev. Kindertagesstätte St. Martini Lenglern vor. Af den fogenden Seiten erhalten Sie Informationen Warum Förderverein, mit welchen Zielen. Kontaktadressen und allgemeine Informationen. Die öffentlichen Mittel für Kindertagesstätten lässt dem Kindergarten wenige Möglichkeiten zu, seine eigenen Ideen und Wünsche zu realisieren. Die freigegebenen Mittel von der öffentlichen Hand sind generell zweckgebunden und werden nur für Umbaumaßnahmen, Erneuerungen und kaum Aktionen innerhalb des gesetzlichen Mindestanspruchs erfüllt. Dem Träger steht ebenfalls nur einen bestimmten finanziellen Rahmen für die Kindertagesstätte zur Verfügung. Somit sind viele kleine und manche große Wünsche für unsere Kindergartenkinder von Lenglern nicht realisierbar. Daher haben die Gründungsmitglieder beschlossen einen Förderverein für den ev. Kindergarten St. Martini, Lenglern zu gründen, um aktiv an den Entwicklungsmöglichkeiten unserer Kinder im Kindergarten Einfluss zu nehmen. Es sollen die bisher privat geleisteten Projekte für den Kindergarten wie Kleidermärkte, freiwillige Arbeitseinsätze, organisieren von Festen usw. im Förderverein gebündelt und organisiert werden. Hier einen besonderen Dank an das nun ehemalige Elternkomitee des Kindergartens, der bis jetzt schon viel bewegt und erreicht hat. Wir hoffen in Zukunft gemeinsam im Verein noch mehr bewegen zu können. Der Förderverein kann finanzielle Mittel von Firmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen annehmen und entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Diese Gelder sind nur für den Kindergarten bestimmt aber nicht zweckgebunden. D.h., der Förderverein kann bestimmen, wofür die finanziellen Mittel im Kindergarten eingesetzt werden. Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins entscheiden, welche Projekte unterstützt werden. Die Kindergartenleitung kann Vorschläge für die Verwendung der Mittel dem Förderverein unterbreiten. Die Entscheidung, welches Projekt unterstützt wird, liegt beim Förderverein. Hier hat die Kindergartenleitung kein Stimmrecht, sondern kann nur beratend den Verein unterstützen.
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